Das geht ja schon ein paar Tage rum, dass die das derzeit prüfen und laut NRW-Finanzminister Linssen (CDU) wäre dies ein rechtmäßig Kauf und somit könnte man die Daten in späteren Strafverfahren als Beweismittel verwenden.
Der Staat sei “grundsätzlich verpflichtet”, jedem Verdacht der Steuerhinterziehung nachzugehen. “Würde er dies nicht tun, wäre das Strafvereitelung im Amt.”
Ahja, aber bei KiPo-Seiten lieber ein Stoppschild vorsetzen statt die Seite zu löschen, das ist dann keine “Strafvereitelung im Amt” oder wie?!
Wiedermal ein sehr interessantes Rechtsverständnis, dass die CDU da an den Tag legt.
Oh und ganz unten im letzten Absatz liest man was wunderbares: Es haben doch tatsächlich Leute wegen dem Datenkauf Merkel und Schäuble angezeigt! Aber leider werden diese Anzeigen nichts bringen, hat bei Zensursula trotz ihrem eindeutigen Rechtsverstoß vor einem Jahr leider auch nicht geklappt – Politikerbonus halt. Trotzdem geile Sache, ich finde, wir sollten unsere Politiker öfters mal anzeigen, wenn die Scheiße bauen.




Und wo siehst du einen Rechtsverstoß beim Kauf der Daten?
@Zonk:
Der Rechtsverstoß ist doch klar: Da es gestohlene Daten sind muss man sich fragen, ob ein Rechtsstaat wie Deutschland Daten von einem Hehler kaufen und vor Gericht verwenden darf.
Diebesgut als Beweismittel, darf sowas in einem Rechtsstaat passieren? Meiner Meinung nach nicht, auch die Ermittlungsbehörden müssen sich an die geltenden Gesetze halten – Hehlerei ist für Bürger/innen verboten, also sollte es für die Ermittlungsbehörden ebenfalls verboten sein.
In der Anzeige wird Merkel ja auch “insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat” nicht zu unrecht vorgeworfen.
Hehlerei kann man nur mit Sachen betreiben; Daten sind aber keine Sachen. Ebenso verbietet kein Gesetz in D vor Gericht “illegale” Beweise.
Die Anzeige ist auch einfach Bullshit. Die Bundesregierung hat keine Daten ausgespäht oder zu irgendwelchen Straftaten aufgerufen. Nur der Informant hat sich höchstens des Ausspähens von Daten schuldig gemacht; aber hier stellt sich wieder die Frage, ob kriminelle Machenschaften einer besonderen Geheimhaltung unterstehen. Die Geschäftssphäre ist nämlich weitaus weniger schützenswert als die Privatsphäre, was das BVerfg selbst festgestellt hat; das hat eben zur Folge, dass auch solche “illegal” beschafften Informationen gegen Wirtschaft und Co eingesetzt werden dürfen, da die Strafverfolgung einen höheren Wert besitzt. Sowas ist vor deutschem Gericht Usus, nirgendwo hat man sich diese unsinnigen Fragen gestellt und solch einer Scheindiskussion ergeben. Denn wenn der Informant die CD an eine Zeitung verkauft hätte, der ATTAC übergeben hätte oder einfach in einem Briefumschlag der Staatsanwaltschaft geschickt hätte, dann gäbs diese “Diskussion” gar nicht und alles würde einen rechtsstaatlichen Verlauf nehmen. Worum gehts denn hier?
Oder willst du nun gegen Wikileaks Stellung beziehen? Hättest es auch begrüßt, wenn die DB gegen Beckedahl Erfolg gehabt hätte?
@Zonk:
Es geht darum, dass ein Staat an illegalem Datenhandel (als Käufer) teilnimmt. Als nächstes geht Westerwelle dann auf den Schwarzmarkt, um mal zu schauen, was es noch für illegale Daten über die Deutschen Bürger/innen gibt, die man kaufen könnte, oder wie?
Hier sieht man auch ganz toll eine Lücke in der Gesetzgebung: Der Datenhandel sollte durchaus unter Hehlerei fallen (oder gibts da ein eigenes Gesetz für?), insbesondere wo es hier um sensible Daten wie Adressen, Bankverbindungen und Verkehrsdaten (Kontenbewegungen) geht.
Dass vor Gericht illegal beschaffte Beweise verwendet werden dürfen(?), ist aus meiner Sicht auch nicht richtig.
Ich kann ja auch nicht beim Nachbarn einbrechen, dessen illegal gebrannte CD-Rohlinge klauen und ihn anschließend wegen Verstoß gegen das Urheberrecht anklagen. Das wäre im übertragenen Sinne das gleiche, lediglich mit dem Unterschied, dass hier die Contentmafia von profitieren würde und nicht der Staat.
Das ist einfach Quark.
Lies nochmal meinen Kommentar. Es geht hier nicht um illegalen Datenhandel, Hehlerei, sensible Daten, die unter die PRIVATSSPHÄRE fallen, oder nun um die Praxis von Beweismitteln vor Gericht (Beweise, die durch die Verletzung von Menschenrechten erlangt werden, sind natürlich verboten. Geld hat aber keine Würde). Geschäftssphäre bleibt weniger schützenswert; bei einer Gesetzesänderung, die du vorschlägst, kann man auch gleich Wikileaks dichtmachen.