Ihr erinnert euch an den Fail vom Arbeitsamt, wo die im Januar 20 Euro zuviel an Hartz4-Familien ausgezahlt haben und das nun zurückfordern wollen? Da gibts jetzt wieder was Köstliches:
Werner Rous, Geschäftsführer der Arge Düsseldorf, erklärt auf Anfrage der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dass in Düsseldorf in 21.000 Fällen Kindergeld zurückgefordert werden muss. [...] Rous hat errechnet, dass der entsprechende Aufwand für die Arge „fünf Jahresarbeitskräften” entspricht. Übersetzt aus dem Beamtendeutsch heißt das: Fünf Menschen arbeiten nun ein Jahr daran, 20 Euro je Kind von den betroffenen Familien einzutreiben.
Wahnsinn, oder? Pro Fall rechnen die mit insgesamt 45 Minuten Bearbeitungszeit, inklusive Mahnungen und Co. Und ich will mich ja nicht nochmal wiederholen, aber wie schon im vorigen Beitrag geschrieben, kann es sein, dass das Arbeitsamt da garkeinen Anspruch auf die Rückforderung hat.
Übrigens: Auf die Idee, bei den Auszahlungen in den folgenden Monaten einfach 20 Euro weniger auszuzahlen, scheint bei denen auch noch keiner gekommen zu sein. Dafür müssten einfach nur der Geldbetrag des Schecks im Computer einmal geändert werden. Aber das wäre ja auch viel zu wenig Bürokratieaufwand. *facepalm*
Welch Überraschung: “Noch kein großer Erfolg“.
Genau genommen gibt es innerhalb der ersten 5 Wochen gerade mal 1000 Bezahl-Abos für den Paid-Content-Bereich beim Springer-Verlag von “Berliner Morgenpost” und “Hamburger Abendblatt”, das wären ca. 95.400 Euro im Jahr. Da wirft selbst die gedruckte BLÖD noch mehr Geld ab. Aber nunja, wenn man die Artikel per Google immernoch ansteuern kann, wundert das kaum.
Auch die kostenpflichtigen iPhone-Apps von BLÖD und ZEIT werden mit 2,5 bzw. 2 Sternen von 5 Sternen eher mies bewertet – wen wundert’s, denn nach dem Einstiegspreis kosten die Apps erheblich mehr pro Monat.
Das war dann schonmal Fail Nr. 1 vom Paid Content. Mal sehen, was die Verlage als nächstes machen.
Haha, wie geil: Das Arbeitsamt (auch “Bundesagentur für Arbeit” genannt) hat im Januar wegen einer Erhöhung des Kindergelds an “mehrere hunderttausend” Hartz IV-Familien 20 Euro zu viel ausgezahlt. Jetzt versuchen die in erheblich bürokratischem Aufwand, das Geld zurückzufordern.
Money-Quote:
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios müssen Betroffene das zuviel erhaltene Geld nicht zwingend zurückzahlen. Im Sozialgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch seien entsprechende Formulierungen enthalten.
Laut Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger beruhe die deutsche Rechtsordnung darauf, dass Bescheide, die vorliegen, Bestand haben sollten und der Bürger darauf vertrauen könne, dass sie nicht einfach zurückgenommen werden können. Ein entsprechender Vertrauensschutz sei im Sozialgesetzbuch 10 verankert. Zweitens verhindere eine Vorschrift zur Entreicherung im Bürgerlichen Gesetzbuch die einfache Rückforderung des Geldes (Zweites Buch, Paragraph 818, Absatz III).
Darin heißt es: “Die Verpflichtung zur Herausgabe des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.” Wer das Geld nicht mehr habe und darauf vertraut habe, dass es seins war, der müsse nicht zurückzahlen, so Kilger. Entsprechend verwies er für Empfänger von Rückzahlbescheiden auf die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Die Bundesagentur für Arbeit müsse dann jeden Einzelfall prüfen.
Kurz: Das Arbeitsamt hat keine rechtliche Handhabe, wenn die Familien behaupten, sie hätten das Geld schon ausgegeben. Im Falle eines Widerspruches muss das Arbeitsamt sogar jeden Fall einzeln prüfen – das dürfte bei “mehreren hunderttausend Fällen” die Mitarbeiter in den nächsten Monaten genug beschäftigen.
Herrlich, wie sich die Bürokratie immer wieder selbst im Wege steht.
UPDATE (24.01.10, 05:13 Uhr):
Hier auch noch der Tagesschau-Beitrag – selbst die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende nennt die Aktion des Arbeitsamtes “Beschäftigungstherapie”.
Heute mal ein Suchbild. Frage: Was passt nicht?
Tipp: Die Bildunterschrift ist nicht umsonst mit auf dem Screenshot…

Hier gehts zur Lösung
(Screenshot: nw-news.de / via @SamuelBrack, thx!)
“Das FBI und Google: Woher Bin Ladens Stirnfalte kommt” – absolute Weltklasse, das FBI hat’s echt voll drauf!
Okay mal ehrlich: Anhand dessen seht ihr, wie man dem FBI glauben schenken kann, dass die Fotos die die verbreiten auch wirklich stimmen. Es gab da ja schon bei den angeblichen Terroristen von 9/11 schon einige Unstimmitgkeiten, wo Leute dessen Bilder als Fahndungsbilder verwendet wurden, nach Zeitungsrecherchen irgendwo auf der Welt leben und alles andere als Terroristen sind.
Dieser Fail vom FBI ist echt grandios. Ich hoffe, dass Lllamazares jetzt eine Klage gegen das FBI erhebt und damit durchkommt. Wäre ja noch schöner, wenn das FBI jetzt jedes x-beliebige Foto nehmen, verändern und auf die Terroristen-Fahndungsliste setzen könnte.