März
5

Am gestrigen Donnerstag gab es bei Markus Lanz eine Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung. Mit beteiligt: Wolfgang Bosbach (CDU), WISO-Redakteur Michael Opoczynski, padeluun von FoeBuD und Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar.

Die Standpunkte waren recht schnell erkennbar: Außer Bosbach waren alle am Tisch überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung weg muss. Markus Lanz war dann auch ziemlich überrascht, was alles an seinen Daten gesammelt wird. Padeluun war großartig und im vorhinein gab es via Twitter ja schon eine Reaktion von Bosbach hinter den Kulissen:

Bosbach schreiend zu padeluun (hinter der Bühne): “Sie sind eine Flachpfeife. Sie können mich mal kreuzweise.”

Gehört das zu der “sachlichen Diskussion”, die sich Bosbach am Ende wünscht?

Für alle, die die Sendung nicht sehen konnten, gibt es sie hier zum Download (beide Versionen haben eine Auflösung von 640×480 Pixel):

Download LowQuality (WMV / 114 MB)

Download HighQuality (WMV in RAR-Archiv* / 234 MB)

ACHTUNG! Den Bericht gibt es zwar auch in der ZDF-Mediathek, dort sind jedoch drei Teile “aus rechtlichen Gründen” rausgeschnitten, weil sie angeblich nicht für’s Internet lizensiert sind. Der hierige Download ist ein Mitschnitt aus dem Fernsehen und somit ohne Zensur.

(via Netzpolitik)

* Aufgeteilt in 3 Parts. Kurzanleitung: Alle 3 Parts herunterladen und mit WinRAR oder kostenlosem 7Zip entpacken.

März
3

Ein interessanter Bericht in der Zeit:

[...] Die Auflage der Richter, die Daten von Ärzten, Psychologen, Seelsorgern, Politikern oder Richtern von der Vorratsdatenspeicherung auszunehmen, sei “derzeit schlichtweg nicht möglich”, sagte Rotert im Deutschlandradio Kultur. Dies könne mit Telefonnummern gemacht werden, allerdings nicht mit Daten im Internet. Die Internet-Adressen würden dynamisch vergeben, “das heißt, für jede Sitzung kriegen Sie unter Umständen eine andere Internet-Adresse”. Hier zu filtern, sei technisch nicht möglich, sagte Rotert.

Dem Verbandschef zufolge könnte diese Auflage das ganze Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu Fall bringen. [...]

Hoffen wir es! Eine Vorratsdatenspeicherung 2.0 brauchen wir definitiv nicht.

März
3

Das aus dem Hause Springer immer wieder nur Dreck kommt, hat die Berliner Morgenpost ja erst gerade mal wieder bewiesen – mit der Unterstellung, dass der CCC direkt oder indirekt für den BND arbeiten würde (HAHA als ob … schön wäre es, wenn die Bundesregierung auch nur ansatzweise mal auf den CCC hören würde!).

Doch die BLÖD schießt den Vogel mal wieder ab: “Nach dem Karlsruher Daten-Urteil: Das BKA schlägt Terror-Alarm“.

Lustig dabei der Absatz, den man dank Fettschrift kaum verfehlen kann:

Mit der Urteil gehe der Polizei ein sehr wichtiges Instrumentarium zur Aufklärung von schweren Verbrechen und zur Gefahrenabwehr verloren. In der „Braunschweiger Zeitung“ verwies Freiberg darauf, dass die Telefonverbindungsdaten etwa bei den Ermittlungen gegen die terroristische „Sauerland-Gruppe“ eine wichtige Rolle gespielt hätten.

Die Sauerland-Gruppe wird als Vorzeigemodell dargestellt. Dumm nur, dass die Sauerland-Gruppe nur noch zum Teil Terroristen sind und es daher schon sehr billig ist, die als Beispiel überhaupt zu nennen (außerdem heißt es Mit deM Urteil, liebe BLÖD-Redakteure).

Interessant ist aber der Anfang des darunter stehenden Absatzes:

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) schlug ebenfalls Alarm. In zwei von drei Fällen sei die Polizei bei ihren Ermittlungen inzwischen auf Vorratsdaten angewiesen. „Tendenz deutlich steigend“, sagte BDK-Chef Klaus Jansen.

Selbstverständnis kein Wort, in wie vielen Fällen durch Vorratsdaten die Straftat auch hinterher zu einer Verurteilung führt. Und offen bleibt natürlich, ob die Kundendaten beim Provider für diese Ermittlungen nicht schon ausreichen würden.

März
3

Nachdem das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, habe ich gestern folgende Email an einige Provider geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Dienstag wurde die sogenannte “Vorratsdatenspeicherung” für nichtig erklärt. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisher angefallenen Daten der Vorratsdatenspeicherung unverzüglich zu löschen sind.

Siehe dazu:
- http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
- http://www.youtube.com/watch?v=7gafRvGeQpk

Aus diesem Grund meine folgenden Fragen:

1) Hat Ihr Unternehmen bereits veranlasst, dem nachzukommen und die Löschung der bisher angefallenen Vorratsdaten angeordnet?

2) Wann ist damit zu rechnen, dass die Vorratsdaten in Ihrem Unternehmen vernichtet sind?

3) Wurde in Ihrem Unternehmen schon in die Wege geleitet, dass auch zukünftig (bis es eine neue Gesetzeslage gibt) keine neuen Vorratsdaten gespeichert und gesammelt werden?

4) Welche Daten speichert Ihr Unternehmen für wie lange, in der Zeit wo die
Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt ist?

5) Gibt es ein Statement oder eine Pressemeldung Ihrers Unternehmens zu der Entscheidung?

Ich bitte Sie um schnellstmögliche Antwort, da ich im Rahmen einer Berichterstattung in einem Blog über Ihrer Antwort berichten und ggf. auch zitieren möchte.

Mit freundlichen Grüßen,
[...]

Und dazu kamen auch Antworten.
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Januar
16

Risiko, Opfer eines Attentats im Flugzeug zu werden: 1 zu 10.408.947: http://is.gd/6nEe6 Risiko vom Blitz getötet zu werden: 1 zu 500.000

(via @Piratenpartei)